Möchten Sie Freude verschenken oder haben Sie einen Gutschein erhalten? Hier finden Sie alle Details zur Nutzung unserer Geschenkgutscheine. Wir informieren Sie transparent über die Gültigkeitsdauer, die Einlösemodalitäten sowie die steuerliche Behandlung als Mehrzweck-Gutschein gemäß EU-Richtlinie.
Geschenkgutscheine von SCANADO sind Mehrzweck-Gutscheine gemäß EU-Richtlinie 2016/1065. Die Umsatzsteuer wird erst bei Einlösung des Gutscheins fällig, nicht beim Kauf. Daher wird beim Erwerb keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausgestellt. Sie erhalten eine Bestellbestätigung per E-Mail.
Restguthaben stehen bis zum Ablaufdatum zur Verfügung, danach können sie nicht mehr eingelöst werden. Geschenkgutscheine sind ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde, 3 Jahre lang gültig (§§ 195, 199 BGB). Der Gutscheincode wird nach Zahlungseingang per E-Mail zugestellt.
Geschenkgutschein-Guthaben bzw. Restguthaben können nicht ausbezahlt werden. Geschenkgutscheine können nur bei SCANADO oder auf scanado.at, scanado.at und scanado.ch eingelöst werden.
Sollte der Wert des Geschenkgutscheines für Ihre Bestellung nicht ausreichen, können Sie die Differenz mit einer anderen, von SCANADO zugelassenen Zahlungsweise oder durch die Verwendung weiterer Geschenkgutscheine begleichen.
Ist das Guthaben Ihres Geschenkgutscheines aufgebraucht, wird er automatisch als eingelöst markiert. Sollte der Wert Ihres Geschenkgutscheines größer sein als der Auftragswert Ihrer Bestellung, verbleibt ein Restguthaben. Bewahren Sie in diesem Fall Ihren Gutscheincode sorgfältig auf.
Bei einer Bestellung, bei der ein Geschenkgutschein als Zahlungsmittel eingesetzt wird, kann 1 Aktionsgutschein hinzugefügt werden. Geschenkgutscheine können nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen eingelöst werden.
Geschenkgutschein-Guthaben können nicht bar ausbezahlt, aufgeladen, gegen Wert übertragen, mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden.
SCANADO übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung (z.B. aufgrund technischer Schwierigkeiten oder Zahlungsverzögerungen bei SEPA-Überweisungen) von Geschenkgutscheinen.
Stand: 1. Januar 2026
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